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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Firma ORITEP Handels GmbH & Co. KG
§ 1 - Allgemeines - Geltungsbereich
Die Verkaufsbedingungen der Firma ORITEP Handels GmbH & Co. KG gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.d. § 24 AGBG.
§ 2 - Angebot
Die Bestellung eines Kunden ist grundsätzlich als Angebot gemäß § 145 AGBG zu qualifizieren. Der Kunde hält sich für die Dauer von 4 Wochen an sein Angebot - gebunden, innerhalb derer ORITEP Handels GmbH & Co. KG das Angebot annehmen kann. Die Bestellung wird von der ORITEP Handels GmbH & Co. KG durch Auftragsbestätigung angenommen.
§ 3 - Preis / Zahlungsbedingungen /Abrechnungsmodalitäten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Lager" der ORITEP Handels GmbH & Co. KG, einschließlich der Verpackung ab Lager. Der Nettoverkaufspreis (= unverzollt und unversteuert) wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ungeachtet des oben näher dargestellten Abrechnungsverhältnisses stehen dem Besteller (weitergehende) Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder von ORITEP Handels GmbH & Co. KG anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist ORITEP Handels GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
§ 4 - Lieferzeit
Die Lieferzeit wird im Rahmen der Bestellung / Auftragsbestätigung festgelegt. Die Firma ORITEP Handels GmbH & Co. KG ist berechtigt, von der Lieferung Abstand zu nehmen, sofern berechtigte und nachweisbare Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Informationen über eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, Insolvenz oder Zahlungsstörungen vorliegen. Gerät ORITEP Handels GmbH & Co. KG aus Gründen, die von der Firma zu vertreten sind, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal 10% des Lieferwertes, zu verlangen. Setzt der Kunde, nachdem ORITEP Handels GmbH & Co. KG bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüch wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von ORITEP Handels GmbH & Co. KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
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§ 5 - Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Lager" vereinbart. Mit Übergabe auf den Transporteur geht die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung auf den Kunden über. Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Bestellen.
§ 6 - Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Soweit ein von ORITEP Handels GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist ORITEP Handels GmbH & Co. KG nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei verweigerter Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung durch ORITEP Handels GmbH & Co. KG ist der Kunde berechtigt, nach eigenr Wahl Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 7 - Eigentumsvorbehaltssicherung
ORITEP Handels GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Lieferung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ORITEP Handels GmbH & Co. KG berechtigt, die Kaufsache ganz zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt dann kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache ist ORITEP Handels GmbH & Co. KG dann zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
§ 8 - Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
ORITEP Handels GmbH & Co. KG
Brooktorkai 6
D 20457 Hamburg
Fon +49 (0)40 331386
Fax +49 (0)40 331388
office@digitep.com
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